16 C 139/15 Verkündet am 04.02.2016 ……. Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle AMTSGERICHT HAGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Hagen im schriftlichen Verfahren am 04.02.2016 durch die Richterin für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.301,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten übei dem’Basiszinssatz … Urteil des AG Hagen vom 04.02.2016 – Versicherer darf wirtschaftlichen Totalschaden nicht nachträglich zum Reparaturschaden machen weiterlesen
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